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Planfeststellungsverfahren


(Quelle: LMBV)

Im Bereich der überörtlichen Planung sind neben dem Braunkohlenplan Zwenkau/Cospuden insbesondere wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Planung und Zuordnung von Nutzungen im Zweckverbandsgebiet von Bedeutung. Dazu zählen das


Planfeststellungsverfahren haben plankonzentrierende Wirkungen, d.h. mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses als Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sind weitere ansonsten einzeln zu erteilende öffentlich-rechtliche Erlaubnisse, Baugenehmigungen etc. mit erledigt.

Für das Gebiet des Zweckverbandes Neue Harth bedeutet das, dass insbesondere für die Wasserflächen des Cospudener und Zwenkauer Sees sowie die Flächen des kurzen Kanalverbundes die Plankonkretisierung im Rahmen der o.g. wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren und nicht im Bebauungsplan Neue Harth-Süd erfolgt.

Das Verfahren für den Cospudener See wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2007 abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren für den Zwenkauer See läuft noch. Hierzu fand im Herbst 2007 die Bürgerbeteiligung statt. Ein wasserrechtlicher Planfeststellungsantrag für den kurzen Kanalverbund steht noch aus. Im Entwurf des Bebauungsplans Neue Harth-Süd sind die Flächen des Kanalverbundes durch die Festsetzung von öffentlichen Grün- und Waldflächen freigehalten.


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letzte Änderung: 02.05.2012