
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Neue Harth-Süd" erstreckt sich im Südraum Leipzig auf Teilflächen der ehemaligen Tagebaue Zwenkau und Cospuden zwischen den Städten Leipzig und Zwenkau. Das Gebiet liegt zwischen der B 186 bei Knautnaun-dorf und der B 2 bei Großdeuben und Gaschwitz. Es besteht aus zwei Teilgebieten, die durch die A 38 getrennt werden. Das gesamte Plangebiet hat eine Größe von ca. 535 ha und schließt das Nordufer des zukünftigen Zwenkauer Sees mit ein.
Der Zweckverband hatte bereits 2001 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um frühzeitig Vorgaben für die Sanierungstätigkeit der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ( LMBV), festzulegen.
Mit dem Bebauungsplan „Neue Harth-Süd“ sollen die verkehrliche Anbindung sowie die geplante Einordnung von Tourismus-, Erho-lungs- und Sportnutzungen planungsrechtlich gesichert werden. Maßnahmen für die Entwicklung von Natur und Landschaft im Zuge der Kompensation der geplanten naturschutzrechtlichen Eingriffe und in den Wald sowie die Sicherung des Landschaftsverbundes zwischen Weißer Elster und dem Zwenkauer See werden bau-planungsrechtlich gesichert. Der Bebauungsplan schafft so größere Planungssicherheit für alle Akteure vor Ort, insbesondere für die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG ( SSZ) als Eigentümerin der Uferflächen sowie für die LMBV, welche die Grobmodellierung des Nordufers durchführt.
Entlang des Nordstrandes von West nach Ost ist geplant, einen Segelstützpunkt mit Hafenbecken und Vereinsanlagen für Leipziger Segelvereine einzurichten sowie einen Campingplatz, einen öffentlichen Strand und Indoorsportanlagen anzu-bieten. Als zentraler Anlaufpunkt, ausgestattet mit touristischen Informations- und Serviceeinrichtungen, und als Anlegestelle für Fahrgastschiffe ist eine Seebrücke im zentralen Uferbereich geplant. Östlich schließt sich der Standort für ein Hotel und ein Feriendorf an. Als Abschluss ist ein Segelhafen geplant. Dieser liegt benachbart zum angestrebten kurzen schiffbaren Kanalverbund zwischen Zwenkauer und Cospudener See. Da dieses Kanalbauwerk einem eigenen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren unterliegt, wurden die benötigten Flächen im Bebauungsplan durch öffentliche Grün- und Waldflächen freigehalten.
Der Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren. Das Planwerk wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB im November/Dezember 2006 öffentlich ausgelegt.
Textliche Festsetzungen (pdf, 35 KB)
Begründung mit Umweltbericht (pdf, 2,2 MB)