
Mit diesem Bebauungsplan wurden die Voraussetzungen geschaffen, den BELANTIS Vergnügungspark Leipzig an die Autobahn A 38 mit der Anschlussstelle „Leipzig – Neue Harth“ anzubinden und somit die im Raumordnungsverfahren geforderte verkehrliche Erschließungsqualität für die angestrebte Endausbaustufe des Vergnügungsparks von 77 ha Gesamtfläche auszuschöpfen. So wurde auch eine Erschließungsstraße parallel zur Autobahn A 38 von der B 186 in Richtung neuer Autobahnanschlussstelle planungsrechtlich gesichert, um so die Autobahn auch von Süden anzubinden und den Nordstrand des zukünftigen Zwenkauer Sees im ersten Teilstück zu erschließen. Weiterhin wurde mit dem Bebauungsplan eine höhere bauliche Verdichtung innerhalb des Parkes ermöglicht. Der Bebauungsplan sichert die planungsrechtliche Basis für eine langfristige Weiterentwicklung des Vergnügungsparks. Er wurde am 27.03.2004 rechtskräftig.
Klicken Sie auf das Bild, um den Bebauungsplan anzusehen. Der Plan beinhaltet farbig die Festsetzungen der 1. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes sowie schwarz-weiß die Festsetzungen der Erstaufstellung vom 11.12.2001.
Textliche Festsetzungen (pdf, 1,4 MB)